Portoerhöhung 2016 rechtswidrig

Portoerhöhung 2016 rechtswidrig

Wegen des angewandten Verfahrens erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Portoerhöhung der Deutschen Post von 2016 für rechtswidrig. Für die am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Portoerhöhung – damals kletterte das Entgelt für den Inlands-Standardbrief von 62 auf 70 Cent – hatte das Bundesministerium für Wirtschaft unter Leitung Sigmar Gabriels das Verfahren geändert, nach dem die Bundesnetzagentur den Spielraum der Deutschen Post für Portoerhöhungen berechnet. Für diese Änderung gab es aber nach Auffassung der Richter keine Rechtsgrundlage im Postgesetz. Folglich war die Portoerhöhung unrechtmäßig. 

Ob Selbiges auch für die Portoerhöhung von 2019 gilt, muss die Justiz prüfen. Im Sommer 2019 änderte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erneut die Berechnungsgrundlage. Er zwang damit die Bundesnetzagentur, höhere Entgelte zu genehmigen, als die Regulierungsbehörde zunächst vorgesehen hatte. Die Bundesnetzagentur , die den ersten Antrag der Deutschen Post auf unter anderem 80 Cent Porto für den Inlands-Standardbrief abgelehnt hatte, musste die neue Verordnung umsetzen und die höheren Briefentgelte genehmigen. Ob die Verordnung durch das Postgesetz gedeckt ist, können nur die Richter entscheiden.

>>> Update vom 2. Juni 2020: In der ersten Fassung der Meldung hieß es nach dem Kenntnisstand vom Freitag, die Bundesnetzagentur habe das Verfahren geändert. Dies war falsch. Da das Ministerium die Änderung veranlasst hat, entsteht eine andere Schlussfolgerung bezüglich der Portoerhöhung von 2019.


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Authored by: Torsten Berndt

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