Sammlung oder Hartz IV
Wer eine wertvolle Münz- oder Briefmarkensammlung besitzt, muss diese erst verkaufen, ehe er Arbeitslosengeld II als Zuschussleistung beantragen kann. Dies urteilte das Bundessozialgericht. Die Regelung gelte auch dann, wenn der Verkauf nur mit Verlust erfolgen kann. Im Streitfall ging es um eine Münzsammlung, deren Wert ein Gutachter auf 21 432 Euro beziffert hatte. Der Hartz-IV-Empfänger sah den Verkauf als unzumutbar an, da die Anschaffungskosten mit 53 609,70 Mark, umgerechnet 27 410,20 Euro, höher als der zu erwartende Erlös waren.
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MICHEL
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