20 statt 18 Francs
Kuriose Postgebühren aus dem Saarland nach Frankreich 1957 – 1959
Die Gebühren, die in den Jahren 1957 bis 1959 für Postsendungen aus dem Gebiet der jetzt zur Deutschen Bundespost gehörenden OPD Saarbrücken nach Frankreich anzuwenden waren, weisen einige Kuriositäten auf. Als das Saarland am 1. Januar 1957 nach § 23 des Grundgesetztes als elftes Bundesland in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert wurde, gehörte es dieser zwar politisch an, jedoch verblieb es noch für höchstens drei Jahre im französischen Zoll- und Währungsgebiet. Auch diese Zeit endete dann mit dem berühmten „Tag X“, dem 6. Juli 1959, als die Deutsche Mark ins Saarland kam.
Frankreich wollte offensichtlich noch so lange wie möglich seinen inzwischen aber schwindenden Einfluss an der Saar zur Geltung bringen. Dem wäre zuwidergelaufen, wenn es – wie alle anderen Länder auch – künftig postalisch als Ausland behandelt worden wäre. Deshalb hatte Frankreich in dem am 27. Oktober 1956 in Luxemburg mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen „Vertrag zur Regelung der Saarfrage“ im Artikel 40 Folgendes festschreiben lassen …
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