Der dritte Mann
… und es gab doch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dies teilte der nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz auf Anfrage der DBZ mit.
Allerdings richtete es sich nicht gegen Rüdiger Krenkel, den Geschäftsführer der Stiftung. Diesen Eindruck vermittelte das Schreiben des Landesbeauftragten vom 10. März 2017. In dessen Betreffzeilen erschien Krenkels Name. Danach fehlte sowohl im einleitenden Satz als auch im weiteren Schreiben jeglicher Hinweis darauf, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht gegen Krenkel eingeleitet wurde. Stattdessen richtete es sich „gegen eine dritte Person wegen nicht erteilter Auskunft“, wie der Landesbeauftragte heute mitteilte.
Das Schreiben vom 10. März weist aus, dass Krenkel den E-Mail-Verteiler von einem weiteren ranghohen Vertreter der Stiftung erhalten hatte. Womöglich war dieser der dritte Mann, gegen den das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.
Die DBZ hat beim Landesbeauftragten für Datenschutz nachgefragt.
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