Halten in zweiter Reihe erlaubt

Ab heute dürfen Mitarbeiter von Postdiensten mit ihren Fahrzeugen notfalls in zweiter Reihe halten, um Briefkästen zu leeren. Zudem ist es ihnen gestattet, mit Kraftfahrzeugen in Fußgängerzonen zu fahren, wenn dort Postagenturen ansässig sind.

Aktualisierung: Zwei Meldungen vom 1. April waren korrekt, vier scherzhaft. Welche, das erfuhren Sie im DBZ-Rundbrief vom April.


Anzeige
Katalog bestellen MICHEL
Südosteuropa 2022 (E 8)

ISBN: 978-3-95402-388-2
Preis: 59,00 €
Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands.

Katalog bestellen


Authored by: Torsten Berndt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.