Prüfung gestattet
Die EU-Kommission darf weiterhin prüfen, ob die Deutsche Post unerlaubte öffentliche Beihilfen erhalten habe. Vor dem Gericht der Europäischen Union scheiterte der Konzern mit einer Klage dagegen. Der Streit drehte sich unter anderem um vom Bund getragene Pensionszahlungen an ehemalige Postbeamte. Bereits 1997 hatte die Kommission die Leistungen untersucht, ohne aber ein formelles Beihilfeverfahren einzuleiten.
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